Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter), den Gebrüdern Krüger (Vermittler) und der Ferienhausvermietung SP Moulin d'Ibure (Vermieter). Diese Geschäftsbedingungen, die bei der Anmeldung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des "Deutschen Reisebüroverbandes" erstellt worden. Sie gelten ergänzend zu den § 651 a ff (BGB).
1. Anmeldung / Buchung / Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter, vertreten durch dessen Vermittler, den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung beim Vermittler kann schriftlich per Post oder per Fax vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den buchenden Gast, stellvertretend für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der buchende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mitgebuchten Gästen aus dem Vertrag. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Vermittler zustande. Sonderwünsche, Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt werden.
2. Mietdauer / An- u. Abreise
Vermietet wird in der Regel wochenweise von Samstag 17.00h bis Samstag 10.00h. Die Anreise sollte zwischen 17.00h und 20.00h erfolgen. Die Abreise muss bis 10.00h erfolgt sein, um anschließend die Endreinigung und Vorbereitung des Hauses für die nächsten Gäste erledigen zu können.
3. Anzahlung / Zahlung
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Anmeldebestätigung) ist innerhalb von 7 Arbeitstagen eine Anzahlung von 25% des Mietpreises zu leisten. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht die Anzahlung innerhalb dieser Frist nicht beim Vermittler ein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsgebühr von 55,00 € zu berechnen. Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein. Beide Zahlungen sind an den Vermittler zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung, d. h. weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn, muss der gesamte Mietpreis unmittelbar gezahlt werden. Erst nach Zahlungseingang werden die Mietunterlagen verschickt. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig beim Vermittler ein, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 9 dieser Bedingungen zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden.
4. Leistungen / Preise
Die vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienhauses, wie sie sich aus der Ausschreibung und ergänzenden Hinweisen in den Reiseunterlagen ergibt. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
5. Nebenkosten
Nebenkosten werden pauschal pro Person und Tag gemäß aktueller Preisliste berechnet. Heizkosten werden in der Vor- und Nachsaison gesondert abgerechnet.
6. Haustiere
Nach Absprache sind Hunde gegen eine einmalige Zusatzgebühr laut Preisliste zugelassen. Ein Hund muss bei der Anmeldung mit aufgeführt werden.
7. Reinigung
Die Reinigung des Ferienhauses erfolgt während der Mietdauer durch den Mieter. Bei Ende der Mietzeit sollte das Haus sauber dem Vermieter oder dessen Vertreter übergeben werden. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Die Kosten der Endreinigung werden gemäß aktueller Preisliste vom Mieter getragen.
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8. Kaution
Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution in bar zu hinterlegen. Deren Höhe ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Kaution ist vorgesehen für evtl. entstandene Schäden bzw. für den Ausgleich zusätzlich entstandener Kosten. Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Vermieters nach Abreise nicht und erfolgt nur unter Vorbehalt. Sie enthält auch keinen Verzicht auf Schadenersatzansprüche für Schäden, die erst nach Auszug festgestellt werden.
9. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vor Miet.- beginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Vertrag zurück, so können die Vermittler bzw. der Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen.
Diese sind wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn:
= 20% des Mietpreises
Rücktritt vom 89. bis 50. Tag vor Mietbeginn
= 50% des Mietpreises
Rücktritt vom 49. Tag bis Mietbeginn
= 80% des Mietpreises
Bei Nichterscheinen, verspäteter Übernahme oder frühzeitiger Abreise gilt der gesamte Mietpreis ohne Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
10. Ersatzpersonen
Bis zum Mietbeginn können Sie sich bei Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung durch einen Dritten vertreten lassen. In jedem Fall werden für die dem Vermittler entstehenden Mehrkosten 55,00 € berechnet. Der Vermittler kann dem Wechsel in der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Ersatzmieter tritt für Sie in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein und muss dieses schriftlich bestätigen.
11. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter, vertreten durch dessen Vermittler kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Mieter das Mietverhältnis trotz Abmahnung nachhaltig stören oder durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst vertragswidrig verhalten.
b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Vermietung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt der Vermieter nach a) verfällt der Preis. Tritt der Vermieter gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden Ihnen alle gezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, erhalten Sie vom Preis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Vermieters entspricht.
12. Änderungen
Kann die Leistung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Vermieter berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist.
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13. Haftung
Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der in der Ausschreibung angegebenen Beschreibungen. Die vertragliche Haftung ist beschränkt auf den dreifachen Preis, sofern ein Schaden nicht grob fahrlässig durch den Vermittler / Vermieter herbeigeführt worden ist. Für Leistungsstörungen durch Dritte, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die den Mietern durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienhauses oder seiner Einrichtungen entstehen, haften weder der Vermittler noch der Vermieter.
14. Mitwirkungspflicht / Gewährleistung
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich an Ort und Stelle anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich zunächst an den örtlichen Vertreter. Ist dieser nicht erreichbar bzw. sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich an den Vermittler weiterzuleiten, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietdauer gegenüber dem Vermittler geltend machen, wobei wir die Schriftform dringend empfehlen. Danach können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie die Frist ohne Ihr Verschulden nachweislich nicht einhalten konnten. Voraussetzung ist, dass die Leistung oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgt ist. Wird die Leistung durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie beim Vermittler mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und dass diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen verjähren 6 Monate nach Beendigung der Mietzeit.
15. Versicherungen
Im Mietpreis sind keine Versicherungen enthalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
versicherung.
16. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Vermittler / Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Teilnehmer durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
17. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dasselbe gilt für die vorstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Düsseldorf im Mai 2003
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